§1 Beschreibung der Dienstleistungen
Der Auftraggeber beauftragt„DIE FANTASTISCHEN 2“ mit der Bereitstellung einer Musikdienstleistung. Diesebeinhaltet Moderation (Tamada light) und Unterhaltung, der Umfang von zuvor Genanntem ist im Vorfeld nicht festzulegen. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden 2 DJs inkl. Licht- und Tonanlage zur Verfügung gestellt.
§2 Auftragsdauer-und Umfang
Die Auftragsdauer ist im Einzelnen festzulegen. Bei Pauschalangeboten (bis zum Partyende) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht, wenn nur noch ein geringer Teil der Gäste vor Ort ist, wir spielen keine reine Hintergrundmusik.
Ab 2 Uhr ist es Entscheidungssache des leitenden Discjockeys, ob noch Musik gespielt wird oder nicht.
§3 Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden ausgewiesen.
§4 Zahlungsbedingungen
Die Bereitstellung der Musikdienstleistung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, 4 Wochen vor der Veranstaltung komplett zu begleichen.
§5 Auftragsabwicklung
„DIE FANTASTISCHEN 2“ verpflichten sich, die Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen, den Vereinbarungen entsprechend durchzuführen. Sofern nicht “höhere Gewalt“ (Krankheit, technischer Ausfall oder ähnliches) vorliegt, gewährleisten wir einen pünktlichen Beginn der Veranstaltung. Für die Verpflegung der Discjockeys ist ab Aufbaubeginn zu Sorgen. Kosten für Speisen und Getränke werden ab dem Aufbau bis zum Ende der Veranstaltung vom Veranstalter übernommen. Nach der Veranstaltung wird die gesamte Technik abgebaut und mitgenommen. Währenddessen muss ein Verantwortlicher für die Räumlichkeiten vor Ort sein. DIE FANTASTISCHEN 2 verlassen nicht als letzte Person den Veranstaltungsort.
§6 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag kann generell nur schriftlich erfolgen, die Kündigung ist ab dem Tage des Posteinganges in unserem Hause gültig. Es gibt keine Terminverschiebungen. Folgende Fristen und Kosten sind festgesetzt. Bei Kündigung entsteht dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung von 90 % des vereinbarten Preises. Die Begleichung hat innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der schriftlichen Kündigung zu erfolgen. Bei Erteilung eines neuen Auftrages behalten wir uns vor einen Teil der gezahlten Summe anzurechnen.
§7 Schadenersatz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Veranstaltung keinem Unbefugten die Benutzung der technischen Anlage zu ermöglichen. Sollte es zu einer Beschädigung oder einem Diebstahl kommen, so werden die entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. ( Dies gilt im Allgemeinen nur für Veranstaltungen bei denen die Anlage z.B. Übernacht, in einem Zelt am Tag zuvor aufgebaut wird ohne Anwesenheit eines Discjockeys.)
Für den Ausfall der Veranstaltung aufgrund technischer oder sonstiger Gründe kann der Auftraggeber keine Forderungen stellen.
Sollte es wider Erwarten doch zu einem Ausfall unsererseits kommen, erstatten wir selbstverständlich bereits gezahltes Geld zurück.
Bei erschwerten Aufbaubedingungen wie z.B. eine größere Anzahl an Stufen (ab 2 Stufen), Zufahrtsbeschränkungen für einen Transporter (Fußgängerzonen, Schotterwege, Naturschutzgebiete, Torbögen, Lärmschutz, Stadtfeste) entstehen zusätzliche Kosten. Eine Bühne wird sehr ungern genutzt, sollte sie höher als 50 cm sein wird eine Auf- und Abbau Hilfen benötigt, ansonsten ist kein rechtzeitiger Komplettaufbau gewährleistet.
Ein Aufbau im Zelt ohne Stein- bzw. Holzboden oder in einer Scheune ohne Stein- bzw. Holzboden ist vor der Auftragserteilung anzumelden. Sollte es zu einer Verschmutzung auf Grund von z.B. Staub kommen, muss der Auftraggeber die anschließende Reinigungsgebühr in Höhe von 600,- € übernehmen.
§8 Gema
Eventuelle Gema-Gebühren hat der Auftraggeber zu tragen. Die Veranstaltungsanmeldung übernehmen, in Absprache mit dem Auftraggeber, „DIE FANTASTISCHEN 2“ gerne.
§ 9 Tonträger
Wir spielen alle Arten von Tonträgern ab z.B. von CD, DVD, CD-R, MP3, etc.
§ 10 Werbung/Fotos
Mit dem Namen „DIE FANTASTISCHEN 2“ darf nur nach Absprache geworben werden, wir sind gerne behilflich.
Alle Arten von Werbung bedürfen der Zustimmung.
Zu unserem Service zählt es auf Veranstaltungen Fotos zu machen, welche wir Online ohne Passwortschutz zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber erhält alle Fotos hochauflösend per USB Stick ca. 1-2 Wochen nach der Veranstaltung. Diese Fotos können von uns zu Werbezwecken benutzt werden. Ein Einspruch ist jederzeit schriftlich möglich, unerwünschte Fotos entfernen wir sofort.
§ 11 Fremdanlage
„DIE FANTASTISCHEN 2“ arbeiten grundsätzlich mit eigener Anlage. Sollte doch eine andere Vereinbarung getroffen werden, muss dies schriftlich geschehen. Die Beschallungsanlage muss dem Standard der Firmen: “Harmonic Design“ & “Sennheiser“ entsprechen, bei Nichterfüllung treten „die fantastischen zwei“ auch am Veranstaltungstag von dem Auftrag zurück und fordern die Begleichung der Ihnen entstandenen Kosten.
§12 Allgemeines
Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass er den Vertrag bzw. die AGB der Firma “ DIE FANTASTISCHEN 2“ verstanden und anerkannt hat.
§13 Teilnichtigkeit/Formvorschriften
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem, mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck, am nächsten kommt. Mündliche Abmachungen bedürfen der Schriftform.
§14 Gerichtsstand Amtsgericht Kassel.
„DIE FANTASTISCHEN 2“ steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Unternehmer Jörn Hartmann
§ 15 Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
§15 Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Nach § 312G Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht.
„DIE FANTASTISCHEN 2“ steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Unternehmer Jörn Hartmann